Schulkindbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Hier finden Sie das Anmeldeformular für Ihr Kind zur Schulkind- und Ferienbetreuung sowie nähere Informationen zum Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung.
Anmeldeformulare Schulkindbetreuung 2026/2027
Bis zum 18.09.2026 haben Sie hier die Möglichkeit, Ihr Kind für die Grundschulbetreuung anzumelden. Bitte treffen Sie nachfolgend die passende Auswahl um zum Anmeldeformular zu gelangen:
Hier gelangen Sie zur Anmeldung für Schülerinnen und Schüler der Klasse 1
Hier gelangen Sie zur Anmeldung für Schülerinnen und Schüler der Klasse 2 bis 4
Die Elternbeiträge für die städtischen Betreuungsangebote für das Schuljahr 2026/2027 finden Sie nachfolgend auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass diese für Klasse 1 und Klasse 2 bis 4 aufgrund unterschiedlicher Förderungen des Landes voneinander abweichen.
Information zur Schulkindbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen stufenweisen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Der Gemeinderat der Stadt Geislingen hat in seiner Sitzung vom 15.07.2026 die Rahmenbedingungen zur Grundschulbetreuung beschlossen.
Der Rechtsanspruch wird ab dem 1. August 2026 schrittweise umgesetzt. Beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Anspruch zunächst für Kinder der 1. Klassenstufe. In den folgenden Schuljahren wird der Anspruch jeweils um eine weitere Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Rechtsanspruch für alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4.
2027/2028: Klasse 1 und 2
2028/2029: Klasse 1, 2 und 3
2029/2030: Klasse 1, 2, 3 und 4
Was ändert sich ab dem Schuljahr 2026/2027
Durch die Einführung des Rechtsanspruchs wurden die bisherigen Betreuungsstrukturen an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Dabei werden insbesondere folgende Punkte umgesetzt:
- Sicherstellung eines Betreuungsumfangs von bis zu 8 Stunden täglich,
- Erweiterung des Betreuungsangebots auf den Freitagnachmittag,
- Berücksichtigung der Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsanspruchs,
- Anpassung der Betreuungszeiten auf acht Stunden täglich,
- Einführung von Elternbeiträgen auch für die Nachmittagsbetreuung (dieses freiwillige Angebot war bisher kostenlos),
- Einführung einer neuen Beitragsstruktur für die Klassenstufe 1 (Rechtsanspruch) und die Klassenstufen 2 bis 4 (ohne Rechtsanspruch).
Die Stadt Geislingen verfolgt dabei das Ziel, ein verlässliches und bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, gleichzeitig aber die vorhandenen Ressourcen wirtschaftlich einzusetzen.
Warum gibt es zwei unterschiedliche Beitragssysteme?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten zwei verschiedene Finanzierungsmodelle:
Klassenstufe 1
- Gesetzlicher Ganztagsanspruch,
- neue Landesförderung mit 68 % Förderung,
- neue Elternbeiträge.
Klassenstufen 2 bis 4
- Freiwilliges Betreuungsangebot; kein Rechtsanspruch,
- bisherige Landesförderung für die „Verlässliche Grundschule“ und die „Flexible Nachmittagsbetreuung“ bleibt bestehen; diese liegt jedoch deutlich unter der Förderung für den Rechtsanspruch, weshalb sich unterschiedliche Elternbeiträge ergeben,
- bisherige Beiträge für die Kernzeitbetreuung wurden mit einer Erhöhung um 4,5 % angepasst und auch auf die Nachmittagsbetreuung ausgeweitet.
Dadurch entstehen unterschiedliche Elternbeiträge, obwohl die Kinder dieselbe Schule besuchen. Dies ist aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben und der unterschiedlichen Förderungen notwendig.
Für Eltern von künftigen Erstklässlern (Klassenstufe 1)
Am Standort der Grundschule am Schlossgarten in Geislingen wird die Betreuung künftig in 3 Bausteinen von Montag bis Freitag angeboten:
Baustein 1: Von 7:15 bis 8:15 Uhr (vor Unterrichtsbeginn)
Baustein 2: Von 11:45 bis 13:00 Uhr (nach Unterrichtsende)
Baustein 3: Von 13:00 bis 15:15 Uhr (Hausaufgabenbetreuung und Nachmittagsbetreuung)
Die Bausteine können je nach Betreuungsbedarf kombiniert werden. So ist eine Betreuung von 7:15 bis 15:15 Uhr mit bis zu acht Stunden pro Tag möglich. Eine Buchung von einzelnen Tagen ist nicht möglich. An der Außenstelle in Binsdorf werden die Bausteinen 1 und 2 ebenfalls angeboten.
Elternbeiträge für Erstklässler
Im Rahmen des Ganztagsanspruchs gilt hier eine neue Beitragsordnung. Die Beiträge wurden auf Grundlage der neuen Landesförderung berechnet. Das Land übernimmt 68 % der pauschal ermittelten Betriebskosten, den restlichen Anteil tragen die Stadt Geislingen mit 80 % und die Eltern mit 20 %. Die Beiträge werden weiterhin für 11 Monate pro Jahr erhoben. Es ist auch weiterhin eine Sozialstaffelung berücksichtigt. Bei der Sozialstaffelung werden Kinder bis 18 Jahre berücksichtigt, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt gemeldet sind.
Monatliche Elternbeiträge für Kinder mit Rechtsanspruch (Klasse 1) ab dem Schuljahr 2026/2027
Baustein | Familie mit 1 Kind | Familie mit 2 Kinder | Familie mit 3 Kinder | Familie mit 4 Kinder |
|---|---|---|---|---|
1 7:15 bis 8:15 Uhr | 24 € | 19 € | 13 € | 7 € |
2 11:45 bis 13:00 Uhr | 30 € | 23 € | 16 € | 9 € |
3 13:00 bis 15:15 Uhr | 43 € | 33 € | 22 € | 13 € |
Ganztag Kombination Baustein 1 bis 3 | 97 € | 75 € | 50 € | 29 € |
Für Eltern von Kindern der künftigen Klassen 2 bis 4
Für das Schuljahr 2026/2027 wurde aufgrund der Einführung des Rechtsanspruchs für die Klassenstufe 1 auch die Betreuungsangebote für die Klassenstufen 2 bis 4 überarbeitet und angepasst.
Betreuungsangebot
Auch für diese Kinder können die neuen Betreuungsangebote im Rahmen der Verfügbarkeit von Plätzen genutzt und je nach Betreuungsbedarf kombiniert werden. Am Standort der Grundschule am Schlossgarten in Geislingen:
Baustein 1: Von 7:15 bis 8:15 Uhr (vor Unterrichtsbeginn)
Baustein 2: Von 11:45 bis 13:00 Uhr (nach Unterrichtsende)
Baustein 3: Von 13:00 bis 15:15 Uhr (Hausaufgabenbetreuung und Nachmittagsbetreuung)
An der Außenstelle in Binsdorf werden die Bausteinen 1 und 2 ebenfalls angeboten.
Neu ist:
- Für die bisher kostenfreie Nachmittagsbetreuung wird künftig ebenfalls ein Elternbeitrag erhoben,
- die Beitragsstruktur orientiert sich an der bisherigen Kernzeitbetreuung.
Elternbeiträge
Für Kinder der Klassen 2 bis 4 gelten nicht dieselben Beiträge wie für Erstklässler. Grund hierfür ist, dass für diese Klassen noch die bisherige Landesförderung gilt. Diese liegt deutlich unter der Förderung für den Rechtsanspruch. Deshalb hat der Gemeinderat entscheiden, dass die bestehenden Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung lediglich um 4,5 % angepasst werden und auf die Nachmittagsbetreuung ausgeweitet werden. Die Beiträge werden weiterhin für 11 Monate pro Jahr erhoben. Es ist auch weiterhin eine Sozialstaffelung berücksichtigt. Bei der Sozialstaffelung werden Kinder bis 18 Jahre berücksichtigt, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt gemeldet sind.
Monatliche Elternbeiträge für Kinder ohne Rechtsanspruch (Klasse 2 bis 4) ab dem Schuljahr 2026/2027
Baustein | Familie mit 1 Kind | Familie mit 2 Kinder | Familie mit 3 Kinder | Familie mit 4 Kinder |
|---|---|---|---|---|
1 7:15 bis 8:15 Uhr | 46 € | 35 € | 24 € | 14 € |
2 11:45 bis 13:00 Uhr | 57 € | 44 € | 30 € | 17 € |
3 13:00 bis 15:15 Uhr | 90 € | 69 € | 47 € | 27 € |
Ganztag Kombination Baustein 1 bis 3 | 193 € | 149 € | 100 € | 58 € |
Hinweise zur finanziellen Unterstützung und zur steuerlichen Absetzbarkeit
Eltern, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, die Elternbeiträge ganz oder teilweise aufzubringen, können nach § 90 Abs. 2 SGB VIII die Übernahme der Elternbeiträge im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe beim Jugendamt des Landratsamtes Zollernalbkreis.
Zudem können Kinderbetreuungskosten bis zu 80 % als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden - maximal 4.800 € pro Kind pro Jahr.
Ansprechpartner
Für weitere Informationen oder bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Geislingen
Herr Christian Volk
Tel.: 07433 9684-17
E-Mail: c.volk(@)stadt-geislingen.de





