-
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov2
-
Die Stadt Geislingen als Ortspolizeibehörde stellt positiv getesteten Personen, engen Kontaktpersonen und haushaltsangehörigen Personen auf Verlangen eine Bescheinigung aus, aus der die Pflicht zur Absonderung und der Absonderungszeitraum hervorgehen.
-
Wichtige Informationen, Hygienemaßnahmen, Telefon-Hotlines
-
Pressemitteilung vom 14.03.2020