Schöffenwahl 2023
Bürgerinnen und Bürger für das Schöffenamt gesucht
Für die Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen beim Landgericht werden Schöffengerichte gebildet. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter/innen, die zusammen mit Berufsrichter/innen die Strafsachen entscheiden.
Zum Jahresende endet die Amtszeit der gewählten Schöffen und Jugendschöffen. Gesucht werden Männer und Frauen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtssprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Schöffen haben die Möglichkeit, aktiv an Strafprozessen mitzuarbeiten.
Würden Sie gerne dieses interessante und verantwortungsvolle Ehrenamt ausüben? Dann bitten wir Sie um Ihre Bewerbung.
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beträgt 5 Jahre. Im Jahr werden die Schöffen in der Regel zu nicht mehr als 12 ordentlichen Sitzungstagen herangezogen. Juristische Kenntnisse sind für die Ausübung des Schöffenamtes nicht erforderlich. Schöffen erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung für den ihnen hierdurch entstanden Aufwand.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um das Schöffenamt sind:
- Wohnsitz in der Stadt Geislingen,
- Am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt,
- deutsche Staatsangehörigkeit und ausreichend deutsche Sprachkenntnis,
- keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten,
- kein schwebendes Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen, die Schöffinnen und Schöffen erfüllen müssen, sowie zu den rechtlichen Grundlagen können Sie dem Merkblatt zur Schöffenwahl entnehmen.
Auf der Homepage des Bundes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW) finden Sie ebenfalls ausführliche Informationen: www.schoeffen-bw.de.
Interessenten für das Schöffenamt bewerben sich
- in Erwachsenenstrafsachen
- eines / einer Jugendschöffen / Jugendschöffin
- als Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss
jeweils bis zum 06. April 2023
Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne auch an Frau Schaitel, stellv. Hauptamtsleiterin, wenden. Sie erreichen Frau Schaitel telefonisch unter 07433 9684-22, bzw. per Email unter t.schaitel(@)stadt-geislingen.de. Gerne senden wir Ihnen die Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste auch per Post zu.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Stadt Geislingen, Hauptamt, Vorstadtstraße 9, 72351 Geislingen.
Bitte beachten Sie, dass mit Ihrer Bewerbung um das Schöffenamt nicht zwangsläufig eine tatsächliche Wahl verbunden ist. Da mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich gewählt werden, bleibt mindestens die Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber unberücksichtigt.