Grillstellen wieder freigegeben
Update vom 29.08.2022: Aufgrund der zurückgegangenen Wald- und Flächenbrandgefahr, sind alle Grillstellen im Stadtgebiet ab dem 29.08.2022 wieder freigegeben.
Höchste Gefahrenstufe ausgerufen
Die momentane Hitzewelle hat aktuell wieder zu einer hohen Wald- und Flächenbrandgefahr geführt. Die Waldbrandgefahr hat laut dem Deutschen Wetterdienstes am Donnerstag, 14.07.2022 die höchste Gefahrenstufe 5 erreicht. Auch der Graslandfeuerindex erreicht derzeit die zweithöchste Gefahrenstufe in Geislingen. Aus diesem Grund werden mit sofortiger Wirkung sämtliche Grillstellen im Geislinger Stadtgebiet bis auf Weiteres gesperrt. Die Stadtverwaltung bittet eindringlich darum, das Verbot zu beachten und einzuhalten. Sollte die Wald- und Flächenbrandgefahr wieder deutlich zurückgehen, können die öffentlichen Grillstellen wieder freigegeben werden.
Eine Großzahl von Wald- und Flächenbränden wird durch Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit verursacht. Allein durch eine Glasscherbe, die wie ein Brennglas wirkt, können Brände entstehen. Nicht nur der Mensch erleidet durch einen Wald- und Flächenbrand Verluste. Auch für viele Insekten und Vögel wird der Lebensraum zerstört. Zudem entstehen erhebliche Kosten für eine Wiederaufforstung bei Waldbränden.
Auch wenn es mal regnen sollte, ist die Gefahr nicht gebannt: Die Trockenheit auf den Wiesen und in den Wäldern kann alleine durch etwas Regen nicht wieder ausgeglichen werden. Dafür wäre eine deutlich längere Regenphase mit niedrigen Temperaturen notwendig.
Hinweise der Feuerwehr Geislingen
Wald- und Flächenbrände entstehen oft aus Unachtsamkeit. Daher sollte bei der aktuell hohen Wald- und Flächenbrandgefahr folgendes beachtet werden:
- Kein offenes Feuer in der freien Natur
- Nicht rauchen und keine Zigarettenreste achtlos wegwerfen
- Keine Flaschen oder Glasscherben einfach liegen lassen, diese können bei Sonnenbestrahlung als Brennglas wirken
- Fahrzeuge nicht über entzündlichem Untergrund parken. Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich so stark, dass eine trockene Grasfläche durchaus in Brand geraten kann
- Im Falle eines Wald- oder Flächenbrandes immer sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 verständigen!
Hintergrundinformationen zum Graslandfeuerindex und zum Waldbrandgefahrenindex:
Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1 = sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (lila). Der WBI dient den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen.
Der Graslandfeuerindex (GLFI) beschreibt die Feuergefährdung von offenem, nicht abgeschattetem Gelände mit abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs. Auch er zeigt das witterungsbedingte Feuerrisiko in 5 Gefahrenstufen an.