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Stadt Geislingen (Druckversion)

Wasser

Wasserhärtegrad

Die Wasserhärte im Gebiet Geislingen beträgt °dH 14,5.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage "Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Kleiner Heuberg" 

Wasseranalyse

Die folgende Wasseranalyse gilt für Heiligenzimmern, Geislingen, Bubenhofer Tal, Binsdorf, Erlaheim, Ostdorf, Erzingen, EndingenAnalyse gilt für Heiligenzimmern, Geislingen, Bubenhofer Tal, Binsdorf, Erlaheim, Ostdorf, Erzingen, Endingen

Wasseranalyse

https://wasser-kh.de/allgemein057.htm

 

Änderung der Gebührenhöhe und der Fälligkeit der Vorauszahlungen

Der Gemeinderat hat die Änderung der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung ab dem Jahr 2021 beschlossen.
 

Die Gebühren werden ab 01.01.2021 wie folgt geändert:
Die Verbrauchsgebühr für Wasser beträgt pro Kubikmeter 2,90 €.
Die Gebühr für Schmutzwasser und sonstige Einleitungen beträgt pro Kubikmeter 2,40 €.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,34 €.

 

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Geislingen vom 25.01.2012 mit den jeweiligen Änderungen vom 09.11.2012, 25.11.2015,13.12.2017, 12.12.2018 und vom 19.11.2020
 

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Geislingen vom 09.11.2012 mit den jeweiligen Änderungen vom 25.11.2015,13.12.2017, 28.11.2018 und vom 19.11.2020

http://www.stadt-geislingen.de//de/leben/bauen-wohnen/wasser